Neuer kantonaler Richtplan
Wind-Energie – so geht es nicht!

Der Kanton will 25 Windparkzonen, die alle im nationalen Interesse liegen. Die Landschaft wird massiv verschandelt, die Gemeinde und die Bündnerinnen und Bündner haben eine eingeschränkte Mitsprache, sogar Enteignungen sind möglich!

So sähe das aus:

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Weitere Argumente

1. Graubünden prescht voran

Graubünden passt als erster Kanton den Richtplan an. Bevor die neuen Wind-Erlasse in Bern überhaupt verabschiedet sind!

Fazit: Mit dem Richtplan verpflichtet sich Graubünden gegenüber dem Bund bereits zur Realisierung.

 

2. Verschandelung der Landschaft

Die Windpärke sollen in Siedlungsnähe, in Tourismus-Hauptdestinationen und dominant in den Tälern entstehen!

Fazit: Graubünden als Tourismuskanton schwächt unnötig seine grösste Stärke – ein attraktives Landschaftsbild.

 

3. Aushebelung der Gemeinden

Regionale Richtpläne der Gemeinden werden nicht berücksichtigt. Die Gemeinden müssen den Richtplan in ihrem Nutzungsplan umsetzen, sonst erlässt ihn der Kanton (Art. 15 und 23, KRG). Die Baubewilligungen werden neu auch vom Kanton erteilt. Einsprachen auf Bundesebene werden kaum mehr möglich sein.

Fazit: Die Meinungen der Bevölkerung und der Gemeinden vor Ort werden ausgehebelt.

 

4. Schwächung der bewährten Wasserkraft

Durch die Bevorzugung der Vorranggebiete von Wind-Energieanlagen wird die bewährte Wasserkraft geschwächt. Es gibt keine «Wind-/Solarzinsen», die Gemeinden profitieren nicht.

Fazit: Grossprojekte mit Wind- und Sonnenenergie ver- hindern lokale Wertschöpfung, wie sie bei der Wasserkraft immer bestanden hat (Wasserzinsen).

 

5. Zurückweisung und Neuerarbeitung zusammen
mit den Gemeinden

Wir erwarten einen Richtplan mit einem echten Austausch mit den Regionen und den Gemeinden. Dieser muss dann nochmals in die Vernehmlassung.

Fazit: Dieser zentralistisch ausgearbeitete Richtplan muss zurück an den Absender.